Rechtliche & allgemeine Grundlagen
Kriminalprävention, das Verhindern eines Schadens gegen Personen, Sachen oder Werte durch Straftaten (hauptsächlich durch Gewaltstraftaten und Eigentumsdelikte) gehört neben dem Brandschutz, der Medizin und der Strafverfolgung zum Standbein für Sicherheit und Ordnung einer zivilisierten Gesellschaft. Spricht man von Kriminalprävention umfasst dieser Begriff Maßnahmen von der Sozialarbeit, die verhindern soll, dass Personen überhaupt erst (wieder) straffällig werden bis hin zur aktiven Sicherheitsarbeit und Gefahrenabwehr, die darauf abzielt Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, die daraus resultieren können, dass Personen sich doch (wieder) dazu entscheiden zum Täter zu werden.
So wie viele andere Staaten auch, verfügt der deutsche Staat innerhalb seines Staatsgebiets zwar über das Gewaltmonopol d.h. dieser darf grundsätzlich als einzige Institution juristische und physische Gewalt anwenden, um öffentliches Recht durchzusetzen. Doch Entgegen der gängigen Meinung kann die Kriminalprävention jedoch, anders als die gezielte Strafverfolgung, nicht alleinige Aufgabe des Staates sein, da z.B. die Polizei eines Staates selbst unter Optimalbedingungen niemals jeden Staatsbürger überall und zu jeder Zeit schützen könnte, nicht einmal in einem Polizeistaat. Dies wird deutlich wenn man Faktoren wie Reatkions- und Anfahrtszeit der Einsatzkräfte je nach Lage eines möglichen Tatorts im Falle eines Notrufs/Notfalls und die Zeit berücksichtigt , in der einem Opfer bei Gewaltstraftaten tödliche oder lebensbedrohliche Verletzungen beigebracht werden können.
Und das ist der Punkt wo private Sicherheitsdienste, Zivilcourage und Ehrenämter wie z.B. Sicherheitswachten der Landespolizeien aber auch soziale Initiativen ansetzen.
Auch rechtlich wurde durch die Notwehrparagraphen im Straf- und dem bürgerlichen Gesetzbuch Rechnung getragen, dass der Staat nicht allmächtig ist. Ohne diese rechtlichen Bedingungen wären viele der oben genannten Konzepte zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung schlichtweg nutzlos, da für diese Privatbürger eingesetzt werden, die sich ohne diese rechtlichen Rahmenbedingungen unmittelbar und unweigerlich strafbar machen würden, sobald sie sich selber oder einen Mitbürger durch Anwendung von erforderlicher Gewalt gegen Straftaten schützen würden.
Das Recht auf Notwehr (sofern keine hoheitlichen Kräfte vor Ort sind) gemäß des Strafgesetzbuches (öffentliches Recht) und des bürgerlichen Gesetzbuches (Privat-/Zivilrecht) leitet sich dabei von den Grundrechten ab, die sich wiederum aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschkland ergeben. Demnach sind alle Rechtsgüter (Eigentum, Leben, körperliche Unversehrtheit, Würde usw.) einer Person im Rahmen der Verhältnismäßigkeit notwehrfähig. Diese Rechtsgüter dürfen also auch vom "Normalbürger" bei Abwesenheit hoheitlicher/staatlicher SIcherheits- und Ordnungskräfte gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen bzw. widerrechtlichen Angriff, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit, geschützt und verteidigt werden. Und das unter Umständen auch mit Gewalt, falls notwendig.
Die kriminalpräventive Rolle privater Sicherheitsdienste
Die privatgewerblichen Sicherheitsdienste sollten bei der Kriminalprävention theoretisch als das privatrechtliche Gegenstück der Polizei fungieren, welches in Deutschland hauptsächlich auf Grundlage des bürgerlichen Gesetzbuches agiert. Hierzu sind keine Sonderbefugnisse notwendig. Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste sind rechtlich gesehen "normale Privatleute", die sich auf die Jedermannrechte berufen können. Dazu gehört im Zuge einer Besitzdienerschaft aber z.B. auch das Hausrecht des Besitzers bzw. des Auftraggebers ausüben zu dürfen. Mit dem Hausrecht, den Notwehr- und Selbsthilfeparagraphen, sowie §127 der Strafprozessordnung, der es auch Privatleuten erlaubt Straftäter unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig festzunehmen, mangelt es den privaten Sicherheitsdiensten also nicht an rechtlichen Werkzeugen zum Verhindern von Straftaten. Lediglich in einer Sache können private Sicherheitskräfte sich rechtlich vom "Normalbürger" unterscheiden. Und zwar in der Garantenstellung, die sich aus einer beruflichen Verantwortung ergeben kann. Diese Eigentschaft als Garant kann private Sicherheitskräfte zu bestimmten Handlungen angesicht zumutbarer Belastung und Gefahr verpflichten. Ein unterlassen solcher Handlungen kann im schlimmsten Fall ein unechtes Unterlassungsdelikt darstellen, das in der Regel sogar schwerer bestraft wird als ein echtes Unterlassungsdelikt wie bspw. bei nicht Eingreifen eines Passanten. Viele Sicherheitsmitarbeiter sind sich dieser rechtlichen und gesellschaftlichen Verantwortung jedoch leider nicht bewusst...
Theorie und Praxis
In der Praxis erfüllt die deutsche Sicherheitswirtschaft ihre kriminalpräventive Aufgabe erfahrungsgemäß weitaus schlechter als es möglich und notwendig wäre. Dies liegt vor allem an einer Konstellation aus zu niedrigen Zutrittsvoraussetzungen in der Branche sowohl für Unternehmer als auch für Angestellte, zusammen mit marktwirtschaftlichen Faktoren, mit der eine Geiz-ist-geil-Mentalität bei Unternehmern und vor allem Geschäftskunden einhergeht. Daraus ergeben sich eine Vielzahl an Missständen:
Statt nach wirklicher Expertise können Unternehmer als Quereinsteiger allzu oft lediglich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten Entscheidungen treffen. Personal wird aus Mangel an Fach- und Rechtswissen des Unternehmers und der Mitarbeiter oft nur unzureichend oder gar nicht ausgerüstet, was das Eingreifen für das Sicherheitspersonal in Gefahrenlagen unter Wahrung der Eigensicherung natürlich erschwert oder sogar unzumutbar macht. Aus unternehmerischer Sicht sind das jedoch eingesparte Kosten und Zeit, da man sich nicht mit der fachlichen Materie auseinandersetzen muss. Da viele Mitbewerber ebenfalls keinerlei Effektivität bei der Verhinderung von Straftaten zu bieten haben, muss man sich als Unternehmer ebenfalls keine Sorgen um die Auftragslage machen, falls es Tätern gelingt ihre Straftat zu vollenden, ohne nennenswerten Widerstand durch das eigene Sicherheitpersonal.
Zudem erhält Sicherheitspersonal grundsätzlich keinerlei praktische oder angemessene theoretische Vorbereitung auf mögliche Einsatz- und Gefahrenlagen, da diese für den Einsatz des Personals in Deutschland für den Großteil der Tätigkeitsbereiche nicht verpflichtend sind.
Bei der Auftragsvergabe wird um jeden Cent gefeilscht, was zur Folge hat, dass oft nur unmotiviertes, eigentlich untaugliches und schlecht ausgebildetes Personal aufgrund niedriger Löhne zur Verfügung steht.
Als notwendiges Übel sehen Geschäftskunden oft auch die Sicherheitsdienstleister. Durch Geiz, der gerade beim Thema Sicherheit absolut Fehl am Platz ist und aufgrund falscher Vorstellungen wird das grundsätzliche Ziel beim Einsatz eines Sicherheitsdienstes vom Kunden oft komplett aus den Augen verloren. Und statt den Kunden zu beraten ziehen fachlich ungebildete Unternehmer einfach mit, aus Angst den Auftrag vielleicht zu verlieren. Das endet dann in den meisten Fällen damit, dass lediglich die versicherungsrechtlichen Mindestanforderungen des Kunden erfüllt werden. Doch von Kriminalprävention oder wirklichen Schutz kann hier nicht die Rede sein. Statt Sicherheitsdienst würde es "Anwesenheitsdienst" in den meisten Fällen wohl doch eher treffen.
Es gibt zwar durchaus Sicherheitsdienstleister, die ihrer Bezeichnung gerecht werden und die einen kriminalpräventiven Mehrwert bieten, diese sind jedoch absolute Ausnahmen und ihre Aufträge beschränken sich zumeist auf wenige Kunden mit besonderen Sicherheitsbedürfnissen oder einem ausgeprägten Verantwortungsbewusstsein, dass sie dazu veranlasst ihr Unternehmen sowie Kunden, Gäste, Besucher und Mitarbeiter angemessen zu schützen.
Der Kostenfaktor als Problem
Nicht nur die mangelnde Effektivität vieler Sicherheitsdienste in Deutschland ist ein Problem, dass den breiten Einsatz von privaten Sicherheitsdiensten zur effektiven Kriminalprävention verhindert sondern auch die Kostspieligkeit von personellen Sicherheitsdienstleistungen. Gerade für Normalverdiener-Haushalte sind selbst die kleinsten personellen Leistungspakete für den Einbruchschutz wie Revierstreifendienste nicht erschwinglich. Überwachungstechnik ist zwar auf Dauer kosteneffizienter, da diese nur einmal angeschafft und installiert werden muss, gegen erfahrene und entschlossene Täter bieten Überwachungssysteme jedoch zumeist keinen kriminalpräventiven Mehrwert (da z.B. eine Kamera keine Straftaten unmittelbar verhindern kann) sondern helfen maximal bei der strafrechtlichen Verfolgung und der daraus resultierenden Aufklärung einer Straftat. Und selbst dieser Nutzen hält sich in Grenzen wenn die Täter bei der Ausführung ihrer Tat Handschuhe tragen, vermummt sind und somit auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera nicht zu identifizieren sind.
Mehr Sinn kann dagegen unter Umständen Überwachungstechnik machen, die bei einem privaten Sicherheitsdienst oder der Polizei aufgeschaltet ist. Doch die Polizei kann je nach Auslastung lange Reaktions- und Anfahrtszeiten haben und ein privater Sicherheitsdienst muss vor Ort auch wirklich adäquat auf potentielle Gefahrenlagen reagieren können. Im schlimmsten Fall ist die Gefährdung bspw. für Bewohner eines Objekts durch gewaltbereite Täter so groß, dass nicht mehr auf die Polizei gewartet werden kann. Dazu kommt das Problem, dass Täter sich häufig bewusst sind, dass sie trotz aktiver Überwachungstechnik und möglicher Alarmaufschaltung ein gewisses Zeitfenster für die Vollendung ihrer Tat haben, bis Sicherheitsdienst oder Polizei eintreffen. Daher hilft es in Kombination mit aufgeschalteter elektronischer Überwachungstechnik bereits wenn mechanische Sicherheitstechnik (wie Türen und Fenster und dazugehörige Schlösser, Verriegelungen und Fassungen) über einen möglichst hohen Widerstandszeitwert verfügt, der dafür sorgt, dass mögliche Täter bei einem Einbruchsversuch möglichst lange beschäftigt werden bevor sie ins Objekt vordringen können. Doch auch mechanische Sicherheitstechnik hält versierte und entschlossene Täter nicht lange auf.
Und selbst wenn es nur bei einem Einbruchsversuch bleibt entstehen dem Eigentümer eines betroffenen Objekts durch Beschädigungen an Türen und Fenstern nicht selten erhebliche Schäden und damit verbundene Kosten. Für solche Fälle und auch für die Gefahr, dass mögliche Täter es schaffen einzubrechen, wird sowohl im privaten Bereich als auch seitens Unternehmen häufig mit dem Versicherungsschutz argumentiert. Doch ist ein Objekt stark gefährdet, sei es durch Lage, Erscheinungbild oder örtliche Gegebenheiten, verpufft dieses Argument schnell. Denn selbst wenn der Versicherungsschutz Vandalismus und Einbruchsversuche abdeckt, werden entstandene Schäden selten mit dem tatsächlichen Wert reguliert und die Versicherungsbeiträge durch den Versicherungsträger unter Umständen sehr schnell erhöht, sobald Schäden häufiger durch Vandalismus oder Einbruchsversuche reguliert werden müssen. Dazu kommt, dass entstandene Personenschäden, wozu auch psychische Traumata gehören, die Bewohnern möglicherweise durch einen Einbruch entstehen, nicht einfach durch Geld rückgängig gemacht werden können. Damit es also möglichst gar nicht erst zu Schäden durch Straftaten kommt ist die Bestreifung durch fachkundiges Personal und die damit verbundene Abschreckung und Reaktionfähigkeit auch durch Sicherheitstechnik nicht zu ersetzen und selbst dann nützlich wenn man bspw. als Einwohner selber dazu in der Lage ist, seine Familie und sein Heim zu schützen, da so bereits viele Tatversuche verhindert werden bevor sie überhaupt begonnen werden. Allerdings sind solche Leistungen wenn sie von gewerblichen Sicherheitsdiensten erbracht werden, wie bereits erwähnt, für den Durchschnittshaushalt in der Regel absolut unerschwinglich. Eine Lösung für dieses Problem kann es sein, dass man die Fähigkeiten und Kenntnisse erwirbt sich und seine Familie gegen Angriffe möglicher Täter selber zu schützen und seinen Wohnraum entsprechend mit Einbruchmeldern sichert. Eine andere preiswerte Lösung können nicht profitorientierte kriminalpräventive Vereine sein, die zumeist regional begrenzt personelle und erschwingliche Sicherheitsleistungen für Privathaushalte anbieten. Aber auch beide Möglichkeiten in Kombination können eine gute Sicherheitslösung darstellen. Eine gute Anlaufstelle hierfür ist im Süd-Oldenburger Raum beispielsweise die Repulzor Wach- und Sicherungsgruppe, bei der ich auch selber Mitglied bin. Sicherheitstechnik hingegen stellt nach wie vor lediglich ein Hilfsmittel und keine Universallösung dar.